Aus aktuellem Anlass (stellvertretend für alle):
Die Wortwahl der Wahlworte grenzt ja per se schon an schwere seelische Körperverletzung.
Doch für diese Wahl der Worte sollte man noch Schmerzensgeld für mentale Grausamkeit am Menschen zivilrechtlich einklagen dürfen.
Ich würde ja gerne viel dafür hergeben, um davon überhaupt etwas Substanzielles gesagt zu bekommen.
– 20. September 2013 –